2009-06-22 4 views
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Sagen meine Website basiert auf GPL-Code.Kann meine Website GPL-Code enthalten, wenn ich eine API zur Verfügung stelle?

AFAIK, das Benutzern über eine Website einen Dienst anbietet - sogar einen kostenpflichtigen Dienst - verstößt nicht gegen die GPL. Das liegt daran, dass GPL about distribution ist und ich keinen Code geliefert habe. Ich biete einen Service an und kann dafür Gebühren erheben.

Angenommen, ich stelle eine API für meine Website bereit und berechne Geld für die Nutzung der API.

Kann man argumentieren, dass ich meine Website in eine Software umgewandelt habe, die ich verteilte, indem ich sie in externe Softwareanwendungen integrierte und damit die GPL verletzte?

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Ich stimme ab, diese Frage als off-topic zu schließen, weil ** es um Lizenzierung oder rechtliche Probleme geht **, nicht Programmierung oder Softwareentwicklung. [Siehe hier] (http://meta.stackoverflow.com/a/274964/1402846) für Details und die [Hilfe/zum Thema] für mehr. –

Antwort

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Angenommen, dass kein Code an die Benutzer gesendet wird, handelt es sich nicht um eine Verteilung. Wenn Ihr Code jedoch clientseitige JS-Komponenten enthält und diese JS-Komponenten GPL-Code verwenden, muss der Code entweder unverschmutzt/unminifiziert gesendet werden oder über einen zugehörigen Link zur entsprechenden Quellversion (unverschmutzt/unminifiziert) verfügen .

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  1. Ich werde Sie auf einen Artikel verweisen SaaS und GPL Diskussion: http://www.linux-mag.com/id/3017

  2. einen Anwalt und fragen. Es mag Optionen geben, aber Sie können es sich nicht leisten, es falsch zu verstehen, und der Teufel steckt wirklich im Detail.

Grundsätzlich GPL werden Sie nicht zulassen, dass tun, was Sie suchen. Es ist furchtbar kontraproduktiv, aber da ist es.

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Der Artikel, den Sie verlinkt haben, widerspricht Ihrem Standpunkt. :-) GPL3 zieht es nicht in Betracht, eine SaaS-App (ohne Code-Übertragung) zu übermitteln, also ist es nicht verboten. AGPL verlangt, dass Quelle verfügbar ist, wenn Sie AGPL-Code in Ihrem SaaS verwenden, jedoch GPL! = AGPL, und die Frage bezieht sich nicht auf AGPL. –

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Tatsächlich erlaubt die GPLv3 dem Lizenzgeber diese Art von zusätzlicher Einschränkung. Der AGPLv3 ist ein Beispiel für eine GPLv3-kompatible netzwerkbeschränkende Lizenz. – Massa

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Sicher, aber solange das OP darauf achtet, keinen AGPL-Code zu verwenden, werden sie dadurch nicht gestochen. –